Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB Rechtsschutz

Auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre vertreten die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder in Verhandlungen mit den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern außergerichtlich, in Widerspruchsverfahren und vor den zuständigen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Die DGB-Rechtsschutz GmbH arbeitet eng mit den Gewerkschaften und ihren Betriebs- und Personalräten zusammen. Viele praktische Konfliktfälle von Mitgliedern lassen sich deshalb in einer sinnvollen Kombination von Betriebspolitik und Arbeitsrecht klären. Dabei hilft uns unser über Jahrzehnte kumuliertes spezifisches juristisches Fachwissen im Arbeits- und Sozialrecht.

Auf Antrag und nach Prüfung gewähren die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Arbeits- und Sozialrechtsfragen. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.


Wie komme ich zum Rechtsschutz?

Ratsuchende Gewerkschaftsmitglieder wenden sich zuerst an ihre jeweilige Gewerkschaften. Diese entscheidet dann, ob ggf. die DGB- Rechtsschutz GmbH mit der Angelegenheit betraut wird oder ein anderer für das Mitglied aussichtsreicher Weg der Beratung oder des Rechtsschutzes gesucht wird.

Mitglieder haben in der Regel eine Wartefrist von drei Monaten, bis sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (das gilt nicht für Auszubildende als Berufsanfänger).


Die DGB-Rechtsschutz GmbH in der Region:

DGB-Rechtsschutz GmbH - Büro Offenbach
(zuständig für das Gebiet des Arbeitsgerichts Offenbach/Hanau)
Berliner Strasse 220-224
63067 Offenbach
Tel.: 069 - 2561288-0 


DGB-Rechtsschutz GmbH - Büro Fulda
Heinrichstr.79
36037 Fulda
Tel.: 0661-96649850
Fax.: 0661-860030


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Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
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