Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 2015_015 - 17.02.2015

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) übt scharfe Kritik an der Stadt Gelnhausen.

Praktikantin sollte wegen der Einführung des Mindestlohns entlassen werden.

„Es ist ein regelrechter Skandal, dass die Stadt Gelnhausen eine Praktikantin trotz gültigen Arbeitsvertrag vor die Tür setzten wollte, nur weil die Kommune nicht bereit ist den Mindestlohn von 8,50 € zu bezahlen“, so die DGB-Regionsgeschäftsführerin Ulrike Eifler. Im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht Gelnhausen wurde dieser Fall bekannt. Die Praktikantin wurde wie eine ausgebildete Erzieherin als vollwertige Arbeitskraft in einer Kindertagesstätte eingesetzt.

Die Stadt unterschrieb am 23. Juni 2014 mit der Praktikantin den Arbeitsvertrag. Da war bereits bekannt, dass zum 1. Januar 2015 der Mindestlohn kommen wird. Seit 1. September 2014 ging sie ihrer Arbeit nach, sodass jetzt der Mindestlohn fällig wäre.

„Nach drei Monaten gilt der Mindestlohn auch für ein Praktikumsverhältnis und das ist auch gut so. Das nun die Stadt Gelnhausen genau nach vier Monaten dieser Kollegin kündigen möchte, mit der Begründung der Einführung des Mindestlohns, ist ein konkretes Beispiel dafür, wie politischer Anspruch und die Realität auseinanderklaffen. Das ist eine Frechheit und ich fordere die Stadt Gelnhausen auf davon Abstand zu nehmen. Zumal wir nicht wissen, ob das der einzige Fall ist. Die öffentliche Hand hat hier eine Vorbildsfunktion,“ erklärt Eifler.

Mit einem solchen Vorgehen desillusioniert man auch die jungen Menschen, die nach der Schulausbildung in Ausbildungsberufe reinschnuppern wollen und dabei eine faire Chance und gute Arbeitsbedingungen erwarten müssen.

Erfreulich ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Denn der Arbeitsvertrag gilt bis zum 31. August 2015 und ist vorher auch nicht kündbar. Mittlerweile haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt.

 


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